Bundessozialgericht

Unfallversichert bei Heizkesselexplosion im Homeoffice?

Ausgabejahr 2024
Nummer 10
Datum 14.03.2024

Steht ein Busunternehmer unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 21. März 2024 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte.
Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und begab sich anschließend zum Arbeiten an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller, weil er seine betriebliche Tätigkeit bei höheren Zimmertemperaturen fortsetzen wollte. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt. Die Beklagte lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls unter anderem ab, weil der Kläger die Heizung reguliert habe, um seine Kinder mit Wärme zu versorgen.

Klage und Berufung waren erfolglos. Die defekte Heizungsanlage sei wesentliche Bedingung für die Verpuffung gewesen. Der privaten Wohnung innewohnende Risiken habe grundsätzlich nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte zu verantworten.

Mit seiner Revision rügt der Kläger eine Verletzung materiellen Rechts (§ 8 Absatz 1 Satz 1 SGB VII).

Hinweise zur Rechtslage:
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung
§ 3 Versicherung kraft Satzung (idF des Gesetzes vom 7.8.1996, BGBl. I S. 1254 mWv 1.1.1997)
(1) Die Satzung kann bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen sich die Versicherung erstreckt auf
1.
Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,…
2. …
§ 8 Arbeitsunfall (idF des Gesetzes vom 7.8.1996, BGBl. I S. 1254 mWv 1.1.1997)
(1) 1 Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). 2 Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen…
Satzung BG Verkehr idF des 6. Nachtrags
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
(1) Die Berufsgenossenschaft ist sachlich zuständig für Unternehmen folgender
Gewerbszweige:
1. das gesamte straßengebundene Verkehrsgewerbe mit seinen Einrichtungen
….
Hierunter fallen unter anderem:
Zu 1:

1.4 Personenbeförderung
Taxen- und Mietwagenunternehmen, Omnibusunternehmen, Schüler/innen- und
Behindertenbeförderung, Krankentransport und Rettungsdienst.

§ 44 Kreis der Versicherten
(1) Die Versicherung wird auf die Unternehmer/innen der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Satzung genannten Betriebe erstreckt (§ 3 Absatz 1 SGB VII)...
(2)…

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